| PICA3 / StZ | PICA+ / UF | W | Inhalt | MAB | MARC 21 | UF / Pos. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3120-3129 | 029F | Sekundärkörperschaften | ||||
| 3120-3128 !........! | 029F $9 bis 029F/08 $9 |
N | IDN eines GKD-Satzes | 204_, 206a bis 238a | 710 2# 711 2# |
$0 $a $b |
| 3129 !...... ! | 029F/09 $9 |
J | IDN eines GKD-Satzes | 242a bis 298a | 710 2# 711 2# |
$0 $a $b |
Indextyp/Schlüsseltyp: -
Indexierungsroutine: -
Validierung: Die Felder sind in allen Satzarten zulässig. Als Feldinhalt muss die gültige IDN eines GKD-Satzes angegeben werden.
Inhalt und Aufbau
In diesen Feldern wird, umgeben von Ausrufezeichen, jeweils die ID-Nummer einer Körperschaft (aus der GKD) angegeben, die als 2. oder 3. Urheber bzw. sonstige beteiligte Körperschaft einer Veröffentlichung gilt und die mit der Titelaufnahme der Vorlage gemäß den für die ZDB geltenden Vereinbarungen verknüpft werden soll.
Bei der Angabe der Verknüpfungsfelder 3120-3129 in der Titelaufnahme wird zwischen Körperschaftssatz und Titelsatz eine Verknüpfung hergestellt, über die zum einen die Zuordnung von Titelaufnahmen zu einem Körperschaftssatz, zum anderen die kombinierte Suche von Körperschaften und Titeln gewährleistet ist.
Die Besetzung der Felder muss, ausgehend von 3120, in numerisch aufsteigender Reihenfolge erfolgen. Übersteigt die Zahl der zu verknüpfenden Körperschaftssätze die Anzahl der Felder 3120-3128, so können bei wiederholter Eingabe des Feldes 3129 weitere Körperschafts-IDN verankert werden.
Ausführungsbestimmungen
1. Für die Zeitschriftendatenbank gelten folgende Vereinbarungen:
Es wird bei fortlaufenden Sammelwerken die wechselnde Urheberschaft grundsätzlich unterstellt. Deshalb werden mit Urhebern gemäß RAK-WB § 643,1, Abs. 2 und mit sonstigen beteiligten Körperschaften, die weder im HST genannt noch zu ihm zu ergänzen sind, keine Verknüpfungen hergestellt, außer in den folgenden besonderen Fällen
- wenn das Werk von den Aufgaben, den Plänen, der Tätigkeit usw. der betreffenden Körperschaft handelt oder ihre Mitglieder, ihr Eigentum, ihre Geschichte u. dergl. verzeichnet (RAK-WB § 643,1a u. b)
- wenn man sich in Zweifelsfällen für die HE unter dem ST entscheidet (RAK-WB § 642,3)
- wenn bei Kongressschriften mit HE unter dem stabilen spezifischen ST ein Kongressname vorliegt (vgl. auch E, Kongressschriften).
In diesen Fällen wird die ID-Nummer der betroffenen Körperschaft(en) in den Feldern 3120-3129 angegeben.
Beispiel (gekürzt):
Eingabe
3120 !006556035!
4000 Lobbyarbeit für die Kultur : Jahresbericht des Deutschen
Kulturrates
4025 1998/99(1999) -
4030 Bonn
Darstellung im diagnostischen Format
3120 !006556035!Deutscher Kulturrat
4000 Lobbyarbeit für die Kultur : Jahresbericht des Deutschen
Kulturrates
4025 1998/99(1999) -
4030 Bonn
Darstellung im ISBD-Format
Lobbyarbeit für die Kultur : Jahresbericht des Deutschen Kulturrates.
- Bonn. - 1998/99(1999) -
2. Berücksichtigung von Körperschaften bei der Eingabe
2.1 ST des vorliegenden Werkes hat eine OG
Der erste Urheber, der im HST genannt oder zu ihm zu ergänzen ist, wird im Feld 3100 erfasst und - wenn er zum HST zu ergänzen ist - auch im entsprechenden Unterfeld von 4000 aufgeführt (nach „¬//¬“). Zwei weitere Urheber, die im HST genannt oder zu ihm zu ergänzen sind, werden in den Feldern 3120 und 3121 angegeben und - falls sie ebenfalls zum HST zu ergänzen sind - im entsprechenden Unterfeld von 4000 nach der ersten Urheberangabe mit „¬;¬“ angeschlossen. Weitere Urheber werden nur in 4000, nach „¬/¬“ angegeben. Sonstige beteiligte Körperschaften, die neben Urhebern auftreten, bleiben unberücksichtigt. (Zu der Reihenfolge der Angaben im Feld 4000 s. dort).
Von sonstigen beteiligten Körperschaften, die im HST genannt sind, wird die erste oder einzige im Feld 3120 aufgeführt, sofern keine Urheber vorhanden sind, desgleichen die erste oder einzige sonstige Körperschaft, die im HST genannt ist (RAK-WB § 648).
2.2 ST des vorliegenden Werkes hat mehrere OG
Urheber, die zur ersten OG des ST gehören, werden wie unter 2.1 behandelt. Es werden für jede weitere OG des Sachtitels 1 bis 3 Urheber berücksichtigt, sofern sie nur zu dieser OG gehören und nicht schon mit dem Gesamtwerk verknüpft worden sind.
Urheber, die zur sachlichen Benennung einer Unterreihe zu ergänzen sind oder in ihr genannt werden, werden in den Feldern 3120-3129 angegeben. Sofern sie zur sachlichen Benennung der Unterreihe zu ergänzen sind, werden sie in den Feldern 4005 nach der sachlichen Benennung und nach „¬//¬“ erfasst.
Von Urhebern, die zur Unterreihe gehören und weder in der sachlichen Benennung genannt noch zu ihr zu ergänzen sind, kann der erste im Feld 3120 angegeben werden.
Von sonstigen an der Unterreihe beteiligten Körperschaften kann die erste ebenfalls eine Eintragung erhalten, aber nur wenn sie nicht zusätzlich zu Urhebern auftritt.
3. Körperschaftsname als Unterreihenbezeichnung
Besteht die sachliche Benennung einer Unterreihe oder fortlaufenden Beilage nur aus dem Namen einer Körperschaft, so wird dieser als zweite oder weitere OG des ST angesetzt (RAK-WB § 503,7, Abs. 2). Die Ansetzung erfolgt in Vorlageform; die IDN der Körperschaft wird in 3120 angegeben (vgl. auch E, Unterreihen und fortlaufende Beilagen).
