Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD)

 

Die GKD ist die Normdatei für Körperschaften im deutschsprachigen Raum. Sie weist alle Körperschaften mit ihren verschiedenen Namensformen (Ansetzungs- und Verweisungsformen) nach, die von Bibliotheken für die Erschließung von Monographien und Zeitschriften benötigt werden.

Ab dem 26. April 2010 gelten für die GKD verteilte Zuständigkeiten, die sich aus unterschiedlichen Katalogisierungslevels ableiten. Die Verbundredaktionen mit Katalogisierungslevel 1 übernehmen die redaktionelle Zuständigkeit für die Bibliotheken ihres Verbundes.

Die GKD in der ZDB

In der Zeitschriftendatenbank (ZDB) sind Körperschaften in hohem Maße vertreten - jeder zweite Zeitschriftentitel enthält eine Körperschaftseintragung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ZDB-Verbundes können Neuaufnahmen online in die GKD eingeben. Dabei wird das Katalogisierungslevel automatisch vergeben. Die Befugnisse für Korrekturen leiten sich aus dem Katalogisierungslevel ab und sind hier beschrieben:

Änderungswünsche, die die eigenen Befugnisse überschreiten, sind ab dem 26.4.2010 in einem neu eingerichteten Mailboxfeld an die zuständige Verbundredaktion zu richten.

GKD-Informationen

Die GKD-Informationen enthalten Anwendungen, Erläuterungen, Interpretationen und Präzisierungen zu den RAK-WB-Paragraphen, die sich auf Körperschaften beziehen und in der GKD ihren Niederschlag finden.

Weitere Informationen und Dokumente

Letzte Änderung: 05.08.2011
 
URL: http://www.zeitschriftendatenbank.de/erschliessung/gemeinsame-koerperschaftsdatei/
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