PICA3 / StZ | PICA+ / UF | W | Inhalt | MAB | MARC 21 | UF / Pos. |
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0500 ohne | 002@$0 | N | Pos. 1: Physikalische Form | 050_ | ||
A Druckschriften | Pos. 0 | Leader 007 | Pos. 06 Pos. 00 |
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B Audiovisuelles Material | Pos. 5-6 | Leader 007 | Pos. 06 Pos. 00 |
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C Blindenschriftträger | Pos. 4 | 007 | Pos. 00 | |||
E Mikroformen | Pos. 3 | 007 | Pos. 00 | |||
O Elektronische Ressource im Fernzugriff | Pos. 8 | 008 | Pos. 23 | |||
S Elektronische Ressource auf Datenträger | Pos. 8 | 008 Leader 007 |
Pos. 23 Pos. 06 Pos. 00 |
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Z Medienkombination (in Altdaten) | Pos. 7 | Leader 007 | Pos. 06 Pos. 00 |
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a Informationsdatensatz (Mailbox) | -- | -- | ||||
Pos. 2: Bibliographische Erscheinungsform | ||||||
b Zeitschrift oder zeitschriftenartige Reihe | 052_ Pos.0 | Leader 008 CR | Pos. 07 Pos. 21 |
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d Schriftenreihe | 052_ Pos.0 | Leader 008 CR | Pos. 07 Pos. 21 |
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m Mailboxsatz | -- | -- | ||||
Pos. 3: Status der Beschreibung | ||||||
x Füllzeichen | ||||||
v Korrekturberechtigung bei ZR Titel | ||||||
a provisorischer Datensatz (Bestelldatensatz) | Satzkennung Pos. 5 | Leader Leader | Pos. 05 Pos. 17 |
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Pos. 4: Zuordnung des Datensatzes | ||||||
z Datensatz im ZDB- Bestand | -- | -- |
Indextyp/Schlüsseltyp: BBG/BBG
Indexierungsroutine: W
ADI: MAT
Validierung: Die Besetzung des Feldes ist obligatorisch in allen Satzarten.
Position 1: Physikalische Form
Inhalt
Folgende Codes können zur Kennzeichnung der physikalischen Form vergeben werden:
Code | Physikalische Form |
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A | Druckschrift |
B | Audiovisuelles Material |
C | Blindenschriftträger |
E | Mikroformen |
O | Elektronische Ressource |
S | Elektronische Ressource auf Datenträger |
Z | Medienkombination (in Altdaten; wird ab Februar 2008 nicht mehr verwendet, vgl. a. E 456-ERD,4 ff) |
a | Kennzeichnung von Informationsdatensätzen (Mailboxsätzen) |
Ausführungsbestimmungen
Die Besetzung des Feldes erfolgt nach der jeweils vorliegenden Materialart.
Sind für eine Vorlage gleichzeitig zwei Materialbenennungen zutreffend, wird zurzeit entsprechend RAK-NBM-Präzisierung § 131a Anm. die Speicherform für die Vergabe des Codes in 0500 vorrangig berücksichtigt (Datenträger vor Inhalt).
Eine ausführliche Beschreibung der Codierung aller Materialarten in den Feldern 0500, Pos. 1, 0600, 1101 einschließlich allgemeiner und spezifischer Materialbenennungen und MAB-Umsetzung finden Sie in den Tabellen.
Position 2: Bibliographische Erscheinungsform
Inhalt
Die Kennzeichnung der aktuellen Erscheinungsform erfolgt mit den Codes
b Zeitschrift oder zeitschriftenartige Reihe
d Schriftenreihe
Die Kennzeichnung von Mailboxsätzen erfolgt mit dem Code
m Mailboxsatz
Weitere Erläuterungen zu Mailboxsätzen s. unter <media 1188 _blank pdf>Mailboxverfahren</media> sowie ZETA 8900, 8901 und 8902.
Ausführungsbestimmungen
Folgende Kriterien sind bei der Verwendung der Codes d und b anzuwenden.
Schriftenreihe (Code d)
Schriftenreihen nach RAK-WB § 12
Außerdem:
- Die einzelnen Bände haben immer oder überwiegend (bei retrospektiver Katalogisierung mindestens 50%) Stücktitel (vgl. E 240,2.5)
- Es fehlen Zeitschriftenkriterien (vgl. E 240,1.1)
- Die einzelnen Teile erscheinen im Allgemeinen nicht regelmäßig
Zeitschrift / zeitschriftenartige Reihe (Code b)
Fortlaufende Sammelwerke nach RAK-WB §§ 10 und 11
Außerdem:
- Fortlaufende Sammelwerke mit Stücktiteln in Form von Kopftiteln oder Leitartikeln (vgl. E 240,2.1.3 u. 2.2.1)
- Fortlaufende Sammelwerke mit Themenheften (vgl. E 240,2.2.1)
- Fortlaufende Sammelwerke, bei denen ganz oder überwiegend Stücktitel aber Zeitschriftenkriterien (vgl. E 240,1.1) vorliegen
- Dabei erscheinen die einzelnen Teile mehr oder weniger regelmäßig (Zeitschriften mindestens zweimal im Jahr, zeitschriftenartige Reihen einmal im Jahr oder seltener)
Aber: Zeitschriftenartige Reihen mit Stücktiteln auf eigener Titelseite (vgl. E 240,2.1 u. 2.2) und ohne Zeitschriftenkriterien (vgl. E 240,1.1) werden jedoch mit dem Code d gekenn-zeichnet.
Zu den Erfassungsregeln vgl. E 240, bzw. zum Wechsel der Erscheinungsform vgl. E 240,3.2.
Position 3: Status der Beschreibung
Inhalt
x Kennzeichen bei Neuerfassung, ggf. für dauerhaftes Korrekturrecht für Bibliotheken mit Alleinbesitz
v Korrekturberechtigung bei ZR Titel
a provisorischer Datensatz (Bestelldatensatz)
Ausführungsbestimmungen
Bei Neuerfassung eines Titeldatensatzes muss auf Position 3 das Kennzeichen „x“ erfasst werden, dadurch bleibt der Satz ggf. dauerhaft vom Ersterfasser veränderbar, vgl. Geschäftsgangsregelung „Korrekturverfahren ZDB“. Wird maschinell der Code „v“ gesetzt, dann ist der Satz nur noch von der ZRT korrigierbar.
Zur Teilnehmerkorrektur freigegebene Felder dürfen allerdings weiterhin durch Teilnehmer eingegeben und korrigiert werden. Eine Auflistung dieser Felder finden Sie in der Geschäftsgangsregelung „Zur Teilnehmerkorrektur freigegebene Felder“.
Für Bestelldatensätze (vgl. E 540), die noch nicht den vollen gesicherten Umfang der bibliographischen Beschreibung enthalten, wird auf Position 3 der Code „a“ vergeben (s. auch 0600). Der Satz bleibt dadurch für alle Teilnehmer korrigierbar. Wenn das Katalogisat nach Eingang der Bestellung vervollständigt worden ist, vergibt die ZRT auf Antrag manuell den Code „v“. Dadurch liegt die Korrekturberechtigung (bis auf die oben erwähnten Ausnahmen) wieder ausschließlich bei der ZRT.
Bei Neuerfassung eines Mailboxsatzes wird Position 3 nicht besetzt.
Position 4: Zuordnung des Datensatzes
Inhalt
z Datensatz im ZDB-Bestand
Ausführungsbestimmungen
Bei Neuerfassung eines Titeldatensatzes muss auf Position 4 der Code „z“ vergeben werden. Durch diesen Code werden die ZDB-eigenen Validierungstabellen gesteuert.
Bei Neuerfassung eines Mailboxsatzes wird Position 4 nicht besetzt.